Konformitätsbewertungen: Private Pendelbahn im Saanenland

Im Kanton Bern wurde eine Einseilpendelbahn als Zubringer zu einem Privathaus neu erstellt. Die Anlage wird mit einer kantonalen Betriebsbewilligung betrieben und untersteht dem Seilbahngesetz. Im Auftrag des Herstellers durfte die tytec AG für verschiedene Teilsysteme und Sicherheitsbauteile die Konformität zur Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG mit nachweisen sowie die Sachverständigentätigkeit gemäss Art. 29 der Seilbahnverordnung wahrnehmen.