Sachverständigenberichte

Das Seilbahngesetz verlangt von allen Neu- und Umbauten von Seilbahnen eine Prüfung durch Sachverständige. Dabei werden Projektgrundlagen und Übereinstimmung der Schnittstellen kontrolliert und bewertet.

Insbesondere bei Sonderanlagen und Umbauten können durch frühen Einbezug unserer Experten bereits in der Planungsphase unzulässige Abweichungen der Norm vermieden werden und die richtigen Massnahmen festgelegt werden.

Die organisatorische und fachliche Kompetenz der tytec AG im Zusammenhang mit der Beurteilung und Inspektion von Seilbahnen ist durch die Akkreditierung bescheinigt und als Seilbahnspezialisten mit langjähriger Erfahrung sind wir überzeugt, Ihnen einen mehr als zufriedenstellenden Service zu bieten.