Expertisen

Beim Bau und Betrieb von Seilbahnen können Schäden, Unfälle oder andere schwerwiegende Ereignisse auftreten. Nach einem derartigen Vorfall wie zum Beispiel einem Brandereignis oder Arbeitsunfall ist es wichtig, das Ereignis genau zu analysieren und die weiteren Massnahmen vorzubereiten.

Im Auftrag von Versicherungen und Behörden führen wir Gutachten und Schadensexpertisen durch und stehen dabei allen beteiligten Parteien mit einer beratenden und vermittelnden Funktion zur Seite.

Die Fachexperten der tytec AG sind darauf spezialisiert, bei Vorfällen an Seilbahnanlagen die Ursache und Verantwortung zu klären, die resultierenden Folgen einzuschätzen und die notwendigen Massnahmen zu treffen.

Inspektionen

Durch die freiwillige, technische Inspektion unterstützen wir Seilbahnbetreiber im sicheren Betrieb ihrer Anlagen.

Die Inspektion überprüft die sicherheitsrelevanten Aspekte der Technik und wird anhand der Anlagendokumentation vorbereitet und zusammen mit den Betreibern durchgeführt. Dazu gehören auch Betriebs- und Funktionsproben der Anlage. Die Kontrolle wird anhand einer Checkliste durchgeführt und im Detail protokolliert. Abweichungen werden im Inspektionsbericht festgehalten und Massnahmen empfohlen.

Die Durchführung einer Inspektion hilft dem Betreiber bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht und beim Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus der Anlage.

Betriebsanalysen

Die Betriebsanalyse durch die tytec AG unterstützt Sie bei der Organisation und dem sicheren Betrieb Ihrer Seilbahnunternehmung.

Wir untersuchen, ob für den Betrieb die Instandhaltung sowie für den Notfall alle notwendigen Prozesse definiert und dokumentiert sind und durch das Personal beherrscht werden. Grundlage für eine solche Kontrolle ist eine Checkliste basierend auf den gesetzlichen Verordnungen und Normen für den Betrieb der Seilbahn. Das Ergebnis der Analyse zeigt dem Betreiber im Detail auf, in welchen Bereichen alle Vorgaben erfüllt sind und wo allenfalls Massnahmen notwendig werden. Für die Art der möglichen Massnahmen und den notwendigen Zeitpunkt der Umsetzung werden Empfehlungen angebracht.

Mit der Betriebsanalyse unterstützen wir Sie in Ihrer Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 18 des Seilbahngesetzes.

Zustandsberichte

Kenntnis und Erfahrung im Seilbahnbau zeichnen unsere Ingenieure und eidg. diplomierten Seilbahnfachmänner aus. Auf dieser Grundlage führen wir die Zustandsbewertung Ihrer Seilbahn kompetent durch. Dabei untersuchen wir die Anlage generell sowie die einzelnen Teilsysteme und die Sicherheitsbauteile. In der Bewertung schauen wir im Detail, ob Abweichungen zu den Vorschriften oder vom Stand der Technik bestehen.

Schäden, Mängel oder Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand werden in einem Bericht festgehalten sowie Empfehlungen, wie die Abweichungen behoben werden können.

Schnittstellenberichte

Seilbahnen, für welche eine Personenförderungskonzession notwendig ist, benötigen eine Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr. Seilbahnen, die keine Personenförderungskonzession benötigen, insbesondere Kleinluftseilbahnen, Skilifte, seilbahnähnliche Anlagen oder seilbahnähnliche Anlagen im Schachtbau benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung. Sowohl Anlagen mit einer Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr als auch Anlagen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung unterstehen in der Schweiz dem Seilbahngesetz. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung sind die Prüfung der Schnittstellen und ein Schnittstellenbericht erforderlich.

Sonderanlagen sind meistens technische Unikate und ihre Aufstellorte und Einsatzbedingungen unterscheiden sich von herkömmlichen Anlagen. Umso wichtiger ist die genaue Beurteilung der Schnittstellen.

Als akkreditierte Inspektionsstelle prüft die tytec AG die Schnittstellen zwischen den Teilsystemen untereinander und zwischen den Teilsystemen und der Infrastruktur und unterbreitet den Behörden anschliessend einen entsprechenden Bericht.

Sachverständigenberichte

Das Seilbahngesetz verlangt von allen Neu- und Umbauten von Seilbahnen eine Prüfung durch Sachverständige. Dabei werden Projektgrundlagen und Übereinstimmung der Schnittstellen kontrolliert und bewertet.

Insbesondere bei Sonderanlagen und Umbauten können durch frühen Einbezug unserer Experten bereits in der Planungsphase unzulässige Abweichungen der Norm vermieden werden und die richtigen Massnahmen festgelegt werden.

Die organisatorische und fachliche Kompetenz der tytec AG im Zusammenhang mit der Beurteilung und Inspektion von Seilbahnen ist durch die Akkreditierung bescheinigt und als Seilbahnspezialisten mit langjähriger Erfahrung sind wir überzeugt, Ihnen einen mehr als zufriedenstellenden Service zu bieten.

Konformitätsbewertungen

Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen unterliegen gemäss Gesetzgebung einer Konformitätsbewertung. Als akkreditierte Inspektionsstelle und benannte Stelle überprüfen und bewerten wir diese auf die Einhaltung der Anforderungen der europäischen Seilbahnverordnung und stellen eine Konformitätsbescheinigung aus.

Durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter im Seilbahnbau sind wir in diesem Gebiet spezialisiert und garantieren Ihnen eine Dienstleistung von höchster Qualität.

Die Konformitätsbewertungen von Sicherheitsbauteilen und Teilsystemen von Seilbahnen für den Personenverkehr werden gemäss den Vorgaben unseres Zertifizierungsprogramms durchgeführt. Information über den Ablauf einer Zertifizierung oder spezifische Informationen zum Programm wie Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung etc. können bei uns jederzeit unverbindlich angefragt werden. (christian.hassler@tytec.ch)

Berechtigten Stellen geben wir auf Anfrage Auskunft über den Status von EU-Prüfbescheinigungen nach Massgabe der Verordnung EU 2016/424 Anhang VII Ziffer 7.