Inspektionen

Durch die freiwillige, technische Inspektion unterstützen wir Seilbahnbetreiber im sicheren Betrieb ihrer Anlagen.

Die Inspektion überprüft die sicherheitsrelevanten Aspekte der Technik und wird anhand der Anlagendokumentation vorbereitet und zusammen mit den Betreibern durchgeführt. Dazu gehören auch Betriebs- und Funktionsproben der Anlage. Die Kontrolle wird anhand einer Checkliste durchgeführt und im Detail protokolliert. Abweichungen werden im Inspektionsbericht festgehalten und Massnahmen empfohlen.

Die Durchführung einer Inspektion hilft dem Betreiber bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht und beim Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus der Anlage.

Betriebsanalysen

Die Betriebsanalyse durch die tytec AG unterstützt Sie bei der Organisation und dem sicheren Betrieb Ihrer Seilbahnunternehmung.

Wir untersuchen, ob für den Betrieb die Instandhaltung sowie für den Notfall alle notwendigen Prozesse definiert und dokumentiert sind und durch das Personal beherrscht werden. Grundlage für eine solche Kontrolle ist eine Checkliste basierend auf den gesetzlichen Verordnungen und Normen für den Betrieb der Seilbahn. Das Ergebnis der Analyse zeigt dem Betreiber im Detail auf, in welchen Bereichen alle Vorgaben erfüllt sind und wo allenfalls Massnahmen notwendig werden. Für die Art der möglichen Massnahmen und den notwendigen Zeitpunkt der Umsetzung werden Empfehlungen angebracht.

Mit der Betriebsanalyse unterstützen wir Sie in Ihrer Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 18 des Seilbahngesetzes.

Zustandsberichte

Kenntnis und Erfahrung im Seilbahnbau zeichnen unsere Ingenieure und eidg. diplomierten Seilbahnfachmänner aus. Auf dieser Grundlage führen wir die Zustandsbewertung Ihrer Seilbahn kompetent durch. Dabei untersuchen wir die Anlage generell sowie die einzelnen Teilsysteme und die Sicherheitsbauteile. In der Bewertung schauen wir im Detail, ob Abweichungen zu den Vorschriften oder vom Stand der Technik bestehen.

Schäden, Mängel oder Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand werden in einem Bericht festgehalten sowie Empfehlungen, wie die Abweichungen behoben werden können.

Schnittstellenberichte

Seilbahnen, für welche eine Personenförderungskonzession notwendig ist, benötigen eine Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr. Seilbahnen, die keine Personenförderungskonzession benötigen, insbesondere Kleinluftseilbahnen, Skilifte, seilbahnähnliche Anlagen oder seilbahnähnliche Anlagen im Schachtbau benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung. Sowohl Anlagen mit einer Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr als auch Anlagen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung unterstehen in der Schweiz dem Seilbahngesetz. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung sind die Prüfung der Schnittstellen und ein Schnittstellenbericht erforderlich.

Sonderanlagen sind meistens technische Unikate und ihre Aufstellorte und Einsatzbedingungen unterscheiden sich von herkömmlichen Anlagen. Umso wichtiger ist die genaue Beurteilung der Schnittstellen.

Als akkreditierte Inspektionsstelle prüft die tytec AG die Schnittstellen zwischen den Teilsystemen untereinander und zwischen den Teilsystemen und der Infrastruktur und unterbreitet den Behörden anschliessend einen entsprechenden Bericht.

Sachverständigenberichte

Das Seilbahngesetz verlangt von allen Neu- und Umbauten von Seilbahnen eine Prüfung durch Sachverständige. Dabei werden Projektgrundlagen und Übereinstimmung der Schnittstellen kontrolliert und bewertet.

Insbesondere bei Sonderanlagen und Umbauten können durch frühen Einbezug unserer Experten bereits in der Planungsphase unzulässige Abweichungen der Norm vermieden werden und die richtigen Massnahmen festgelegt werden.

Die organisatorische und fachliche Kompetenz der tytec AG im Zusammenhang mit der Beurteilung und Inspektion von Seilbahnen ist durch die Akkreditierung bescheinigt und als Seilbahnspezialisten mit langjähriger Erfahrung sind wir überzeugt, Ihnen einen mehr als zufriedenstellenden Service zu bieten.

Konformitätsbewertungen

Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen unterliegen gemäss Gesetzgebung einer Konformitätsbewertung. Als akkreditierte Inspektionsstelle und benannte Stelle überprüfen und bewerten wir diese auf die Einhaltung der Anforderungen der europäischen Seilbahnverordnung und stellen eine Konformitätsbescheinigung aus.

Durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter im Seilbahnbau sind wir in diesem Gebiet spezialisiert und garantieren Ihnen eine Dienstleistung von höchster Qualität.

Die Konformitätsbewertungen von Sicherheitsbauteilen und Teilsystemen von Seilbahnen für den Personenverkehr werden gemäss den Vorgaben unseres Zertifizierungsprogramms durchgeführt. Information über den Ablauf einer Zertifizierung oder spezifische Informationen zum Programm wie Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung etc. können bei uns jederzeit unverbindlich angefragt werden. (christian.hassler@tytec.ch)

Berechtigten Stellen geben wir auf Anfrage Auskunft über den Status von EU-Prüfbescheinigungen nach Massgabe der Verordnung EU 2016/424 Anhang VII Ziffer 7.

Akkreditierte Inspektionsstelle SIS 0159 und benannte Stelle NB 2453

Die tytec AG hat die Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ A für Seilbahnen erlangt. Damit wurde uns von staatlicher Stelle die organisatorische und fachliche Kompetenz im Zusammenhang mit der Beurteilung und Inspektionen von Seilbahnen bescheinigt.

Die Akkreditierung und die Notifizierung als benannte Stelle sind Voraussetzung für unsere Arbeit als Konformitätsbewertungsstelle nach der Seilbahnrichtlinie. Dies gilt für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen. Die Konformitätsbescheinigungen der tytec AG sind sowohl in der Schweiz wie in der EU gültig.

Die Akkreditierung der tytec AG als Inspektionsstelle Typ A für Seilbahnen gilt nicht nur für Konformitätsbewertungen, sondern auch für die Durchführung von Sachverständigentätigkeit und Zustandsbewertungen sowie für Anlageninspektionen – sowohl für den mechanischen wie auch für den elektrotechnischen Teil. Seilbahnunternehmen in der Schweiz haben damit die Möglichkeit auf heimische Experten zurückgreifen zu können.

Hersteller von Sicherheitsbauteilen und Teilsysteme für Seilbahnen können Ihre Produkte von uns auf die Konformität prüfen lassen. Mit der durch uns als benannte Stelle ausgestellten Konformitätsbescheinigung ist die Inverkehrbringung europaweit möglich.

Akkreditierungsurkunde (deutsch)

Informationen zur Akkreditierung (SAS)

Notifikation (European Commission)